Eine Hundehalterin hatte zunächst ein Gutachten vorgelegt, das den Hund als nicht gefährlich einstufte, doch die genetische Untersuchung widersprach dieser Einschätzung. Die Behörde wandte sich für die Durchführung der DNA-Analyse an uns, die Galantos Genetics GmbH, und unsere Tests bestätigten die wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Rasseeinstufung. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied zugunsten der Behörde, da die Ergebnisse der genetischen Untersuchung entscheidend für die Einschätzung der Gefährlichkeit des Hundes waren. Damit wurde die Gefährlichkeit des Hundes bestätigt und die vorherige Erlaubnis widerrufen.
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