Listenhunde

Alles Wissenswertes rund um das Thema Listenhunde

Allgemeine Informationen

Kampfhund / Listenhund

Den DNA-Rassetest kann man in Absprache mit der jeweiligen Behörde nutzen, um nachzuweisen, ob sog. Listenhunderassen zu finden sind. Das Verfahren: Sie bestellen das Entnahmeset und nutzen dabei das Add On Identitäts-Nachweisformular.

Der Arzt trägt dort ein, um welches Tier es sich handelt. Es findet somit eine bezeugte Entnahme statt. Damit lässt sich gegenüber dem Veterinäramt oder der Ordnungsbehörde eindeutig nachweisen, von welchem Tier die Probe stammt.

Die Definition als Listenhund variiert von Bundesland zu Bundesland und bisweilen von Stadt zu Stadt oder Landkreis. Welche Rassen in welchem Bundesland gelistet sind, finden Sie weiter unten auf der Internetseite (Angaben ohne Gewähr).

Wichtiger Hinweis: 

Die Bewertung, ob es sich um einen Listenhund handelt, wird nicht von unserem Labor getroffen, dies ist einzig Sache der Behörde. Daten werden nicht automatisch an Behörden weiter gegeben, unser Labor ist nur gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.

Bitte beachten: Weder der Pitbull noch der American Bully können als eigene Rasse nachgewiesen werden. Der American Bully erscheint im Ergebnis meist als reinrassiger American Staffordshire Terrier.

Der Pitbull beispielsweise nimmt eine Sonderstellung ein, da der Pitbull genetisch ein Mischling ist (Mix aus American Staffordshire Terrier und Bulldogge). Der Pitbull wird im Ergebnis nicht als Pitbull aufgeführt, es werden in diesem Fall die Rassen aus denen er hervorgeht, angegeben.

Ähnlich gilt dies beim Alba Bull, dieser ist ein Mix aus Cane Corso, Boston Terrier und Old English Bulldog; diese Rassen, sofern feststellbar, werden im Ergebnis aufgeführt. Die Bezeichnung “Alba Bull” erscheint nicht im Ergebnis.

American Staffordshire Terrier dog on a summer day